BGH-Urteil mit Sprengkraft für Vereine: Datenschutz ist kein pauschales Gegenargument mehr.
Viele Vereine sind überzeugt, dass sie die E-Mail-Adressen ihrer Mitglieder aus Datenschutzgründen grundsätzlich nicht herausgeben dürfen. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat diese Auffassung nun deutlich eingegrenzt.
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